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   BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83   

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BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83 (https://dejure.org/1984,18135)
BSG, Entscheidung vom 22.05.1984 - 6 RKa 16/83 (https://dejure.org/1984,18135)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 1984 - 6 RKa 16/83 (https://dejure.org/1984,18135)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.04.1980 - 6 RKa 5/79

    Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise - Vergleich mit dem

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
    Der Kläger hat die vom Senat zugelassene Revision eingelegt und macht geltend, das LSG sei vom Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15. April 1980 6 RKa 5/79.

    Voraussetzung für die Bildung von engeren Vergleichsgruppen ist allerdings, daß sie eine hinreichend große Zahl von Ärzten umfaßt, die sich durch eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode in erheblicher Weise von Ärzten mit anderen Behandlungsarten unterscheiden (BSGE 50, 84, 87).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
    Solche Entscheidungen sind nämlich durch die Gerichte nur auf ihre Unvertretbarkeit zu überprüfen (BSGE 38, 138, 143 f sowie 282, 289 mwN; BVerwGE 39, 197, 20"; vgl auch BVerwGE 59, 213, 216f; Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht 1982 5 17 RdNr U6; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht 6. Aufl 3 12 11, 1; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage 5 7 RdNr 20 ff).
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80

    Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
    Ist eine genaue Berechnung der Mehrkosten nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so kann der Mehraufwand im Wege der Schätzung ermittelt werden, die Prüfungsgremien haben dabei einen Beurteilungsspielraum (BSGE 55, 110, 11ü).
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
    Solche Entscheidungen sind nämlich durch die Gerichte nur auf ihre Unvertretbarkeit zu überprüfen (BSGE 38, 138, 143 f sowie 282, 289 mwN; BVerwGE 39, 197, 20"; vgl auch BVerwGE 59, 213, 216f; Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht 1982 5 17 RdNr U6; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht 6. Aufl 3 12 11, 1; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage 5 7 RdNr 20 ff).
  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
    Dementsprechend hat es der Senat schon immer als rechtlich zulässig angesehen, daß die Prüfungsinstanzen den auf die unwirtschaftliche Behandlungsweise zurückzuführenden Mehraufwand lediglich schätzen (BSGE 11, 102, 11" ff; ü6, 136, 138).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
    Solche Entscheidungen sind nämlich durch die Gerichte nur auf ihre Unvertretbarkeit zu überprüfen (BSGE 38, 138, 143 f sowie 282, 289 mwN; BVerwGE 39, 197, 20"; vgl auch BVerwGE 59, 213, 216f; Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht 1982 5 17 RdNr U6; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht 6. Aufl 3 12 11, 1; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage 5 7 RdNr 20 ff).
  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 17/73

    Förderungsfähigkeit Selbständiger - Arbeitsmarkt - Beziehung zur Lage und

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
    In diesem Bereich ist die Kontrolle der Gerichte auf die Fragen beschränkt, ob die Verwaltung gegen übergeordnete Verfassungs- oder Verwaltungsgrundsätze, gegen zwingende Verfahrensregeln oder Denk- und Erfahrungssätze verstoßen hat, keine wesentlichen entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt und nicht von falschen rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen eingehalten und beachtet hat und ob sie ihre Subsumtion so verdeutlicht und begründet hat, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungemaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSGE 38, 282, 289 mwN sowie die zum vorigen Satz angegebene Literatur).
  • BSG, 27.06.1967 - 1 RA 381/65

    Zahnersatzzuschüsse des Rentenversicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
    Auch bei Entscheidungen mit Beurteilungsspielraum mögen Erwägungen für die Beurteilung noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachgeschoben werden können, Wie bei Ermessenserwägungen setzt dieses Nachschieben aber jedenfalls voraus, daß die nachgebrachten Gründe schon beim Erlaß des Bescheides vorgelegen haben, dieser durch sie nicht in seinem Wesen verändert und der Kläger nicht in seiner Rechtsverfolgung beeinträchtigt wird (vgl BSGE 27, 34, 38).
  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des

    Anlass für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten besteht immer dann, wenn eine Praxis eine untypische Ausrichtung aufweist, wie das der Senat etwa für eine ausschließlich proktologisch tätige Praxis eines Chirurgen angenommen hat (BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 19/10 R - Juris RdNr 22; vgl auch BSG Urteil vom 22.5.1984 - 6 RKa 16/83 Juris - zu einem phlebologisch tätigen Allgemeinarzt; BSG Urteil vom 23.5.1984 - 6 RKa 17/82 - Juris - bei vorstationärer Diagnostik eines Internisten) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Nachschieben setzt aber voraus, dass die nachgebrachten Gründe schon beim Erlass des Bescheides vorgelegen haben, dieser durch sie nicht in seinem Wesen verändert und der Kläger nicht in seiner Rechtsverfolgung beeinträchtigt wird (BSG, Urteil vom 22.05.1984 - 6 RKa 16/83 -: Wirtschaftlichkeitsprüfung; vgl. auch Jung, a.a.O., § 54 Rdn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Wie bei Ermessenserwägungen setzt dieses Nachschieben aber voraus, dass die nachgebrachten Gründe schon beim Erlass des Bescheides vorgelegen haben, dieser durch sie nicht in seinem Wesen verändert und der Kläger nicht in seiner Rechtsverfolgung beeinträchtigt wird (BSG, Urteil vom 22.05.1984 - 6 RKa 16/83 -: Wirtschaftlichkeitsprüfung).
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